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   VGH Bayern, 09.06.2005 - 22 B 04.2159   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27932
VGH Bayern, 09.06.2005 - 22 B 04.2159 (https://dejure.org/2005,27932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.2005 - 22 B 04.2159 (https://dejure.org/2005,27932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 22 B 04.2159 (https://dejure.org/2005,27932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschaftsstreit über einen Anspruch auf teilweise Stilllegung einer Verbrennungsanlage für Sondermüll; Geltungsbereich abfallrechtlicher Planfeststellungen; Berufung auf eine selbstbindende, rechtsverbindliche Kapazitätsbeschränkung; Umwelteinwirkungen als Kriterium ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

    Vielmehr kommt es auch darauf an, - 118 - wie Drittbetroffene den Verwaltungsakt verstehen können (Urteil des BayVGH vom 09.06.2005 Az. 22 B 04.2159 Rdnr. 23 ­ juris).

    Drittbetroffene sind deshalb in ihren Rechten verletzt, wenn Gegenstand und Umfang der wasserrechtlichen Gestattung nicht eindeutig festgestellt werden können und aus diesem Grund eine Verletzung ihrer Rechte nicht ausgeschlossen werden kann (BayVGH vom 20.05.1996 Az. 2 B 94.1513, BayVBl. 1997, S. 105; BayVGH vom 09.06.2005 Az. 22 B 04.2159 Rdnr. 23 ­ juris; BayVGH vom 10.12.2007 Az. 1 BV 04.843, UPR 2008, S. 192 und vom 03.06.2008 Az. 22 ZB 08.78).

  • VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036

    Betrieb mit mehreren immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen;

    Soweit sich die Beigeladene auf die Niederschrift über den Erörterungstermin vom 13. März 1980 bezieht, ist ihr zuzugestehen, dass diese zwar nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs aber Indiz dafür sein kann, wie namentlich die von dem Vorhaben Betroffenen die öffentlich ausgelegten Planunterlagen verstanden haben und verstehen durften (BayVGH vom 9.6.2005 - Az. 22 B 04.2159).

    Es darf nicht der Fall eintreten, dass betroffene Nachbarn durch die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung oder die Auslegungsunterlagen von der Erhebung von Einwendungen und von Anfechtungsklagen abgehalten werden und hinterher mitgeteilt bekommen, dass Betreiber und Landratsamt den Umfang des planfestgestellten oder genehmigten Vorhabens wesentlich weiter verstanden haben (vgl. BayVGH vom 9.6.2005 - Az. 22 B 04.2159).

  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.651

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

    Vielmehr kommt es auch darauf an, wie Drittbetroffene den Verwaltungsakt verstehen können (Urteil des BayVGH vom 09.06.2005 Az. 22 B 04.2159 Rdnr. 23 ­ juris).

    Drittbetroffene sind deshalb in ihren Rechten verletzt, wenn Gegenstand und Umfang der wasserrechtlichen Gestattung nicht eindeutig festgestellt werden können und aus diesem Grund eine Verletzung ihrer Rechte nicht ausgeschlossen werden kann (BayVGH vom 20.05.1996 Az. 2 B 94.1513, BayVBl. 1997, S. 105; BayVGH vom 09.06.2005 Az. 22 B 04.2159 Rdnr. 23 ­ juris; BayVGH vom 10.12.2007 Az. 1 BV 04.843, UPR 2008, S. 192 und vom 03.06.2008 Az. 22 ZB 08.78).

  • OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09

    Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL); Erdgasfernleitung; Windkraftanlage;

    Dabei ist entsprechend §§ 133, 157 BGB auf den objektiven Erklärungsinhalt des Bescheids aus der Sicht eines verständigen Adressaten abzustellen (BayVGH, Urt. v. 9. Juni 2005 - 22 B 04.2159 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.78

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte

    Dabei kommt es auch darauf an, wie Drittbetroffene den Verwaltungsakt verstehen können (vgl. BayVGH vom 9.6.2005 - Az. 22 B 04.2159).
  • VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte

    Dabei kommt es auch darauf an, wie Drittbetroffene den Verwaltungsakt verstehen können (vgl. BayVGH vom 9.6.2005 - Az. 22 B 04.2159).
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